RHEIN-NECKAR-KREIS
Öffentliche Bekanntmachung: Flurbereinigung Leimen (L 600) / Landkreis Rhein-Neckar-Kreis und Stadt Heidelberg
Überleitungsbestimmungen vom 23.10.2024 zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans
1. Durch diese Überleitungsbestimmungen regelt das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - untere Flurbereinigungsbehörde -, ab wann und wie die neuen Grundstücke bewirtschaftet werden müssen. Dabei handelt es sich um die tatsächliche Überleitung aus dem bisherigen in den neuen Zustand entsprechend den vereinbarten oder festgesetzten Landabfindungen. Rechtsgrundlage hierfür ist der Flurbereinigungsplan vom 17.05.2024.
2. Übernahme der neuen Grundstücke
2.1 Zeitpunkt
Der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke gehen am 29.11.2024 auf die Empfänger der neuen Grundstücke über. Davon abweichend gelten die Regelungen 2.2 – 2.5.
Autor:Klaus Kapp aus Edingen-Neckarhausen |
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