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OGL - OFFENE GRÜNE LISTE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Grund und Verantwortung – Woher nehmen …?

Die Novellierung der Grundsteuer B bedeutet durch ihre stringente Koppelung an Grundstücksgröße und Bodenrichtwert eine starke Verschiebung der Belastungen. Eigentümer von vielen Quadratmetern hochpreisigem Grund werden in Zukunft mehr zahlen. Zuallererst geht diese Verschiebung auf das Konto der Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene. Selbst mit einem deutlich geringeren Hebesatz wären diese Verschiebungen signifikant. In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 230 % festgelegt. Wir, die OGL, haben uns zusammen mit der UBL für einen um 10 Prozentpunkte niedrigeren Hebesatz als die von Verwaltung, CDU und SPD zunächst vorgeschlagen 240 % ausgesprochen. Nach Berechnung der Verwaltung entstehen so ab 2025 Mehreinnahmen von ca. 400.000 Euro pro Jahr.

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Autor:

Walter Heilmann aus Edingen-Neckarhausen

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