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Sonderregelungen vor Wahlen: Zulassung zur Veröffentlichung!

Entsprechend den Bestimmungen des Redaktionsstatuts für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Edingen-Neckarhausen vom 21.02.2024 ist allen, zu einer Wahl zugelassenen Parteien, Wählervereinigungen oder Einzelbewerbern – auch wenn sie nicht örtlich organisiert sind – auf Anfrage im Zeitraum von drei Monaten vor der Wahl bis zum Wahltermin Gelegenheit zu geben, im gleichen Umfang im nichtamtlichen Teil zu veröffentlichen wie örtlichen Parteien oder Wählervereinigungen. Die Zulassung zur Wahl durch den zuständigen Wahlleiter ist nachzuweisen. Bis zum Wahltermin der Bundestagswahl am 23.02.2025 wird eine zusätzliche  Rubrik „Weitere Parteien zur Wahl“ eingerichtet.

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Autor:

Klaus Kapp aus Edingen-Neckarhausen

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