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Beiträge zum Thema AMB

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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN | Bereich G2
Sonderregelungen vor Wahlen

Im Redaktionsstatut für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Edingen-Neckarhausen vom 21.02.2024 wurden Sonderregelungen vor Wahlen festgeschrieben. Mit der Bekanntgabe des Amtlichen Wahlergebnisses der Bundestagswahl endet die Karrenzeit für Veröffentlichungen der Gemeinderatsfraktionen im Amtlichen Mitteilungsblatt. Gleichzeitig endet auch das Recht von allen, zur Wahl zugelassenen Parteien, Wählervereinigungen oder Einzelbewerbern, im gleichen Umfang im nichtamtlichen Teil des...

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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Sonderregelungen vor Wahlen!

Einführung einer Karenzzeit Im Redaktionsstatut für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Edingen-Neckarhausen vom 21.02.2024 wurden Sonderregelungen vor Wahlen festgeschrieben. Dabei ist es der Gemeinde als kommunaler Gebietskörperschaft sowie ihren Organen (Bürgermeister & Gemeinderat) untersagt, auf die Bildung des Wählerwillens einzuwirken und sich in dieser Hinsicht neutral zu verhalten (Neutralitätspflicht). Bis zum Termin der Bundestagswahl am 23.02.2025 erfolgen keine...

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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Sonderregelungen vor Wahlen

Zulassung zur Veröffentlichung! Entsprechend den Bestimmungen des Redaktionsstatuts für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Edingen-Neckarhausen vom 21.02.2024 ist allen, zu einer Wahl zugelassenen Parteien, Wählervereinigungen oder Einzelbewerbern – auch wenn sie nicht örtlich organisiert sind – auf Anfrage im Zeitraum von drei Monaten vor der Wahl bis zum Wahltermin Gelegenheit zu geben, im gleichen Umfang im nichtamtlichen Teil zu veröffentlichen wie örtlichen Parteien oder...

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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Sonderregelungen vor Wahlen

Einführung einer Karenzzeit Im Redaktionsstatut für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Edingen-Neckarhausen vom 21.02.2024 wurden Sonderregelungen vor Wahlen festgeschrieben. Dabei ist es der Gemeinde als kommunaler Gebietskörperschaft sowie ihren Organen (Bürgermeister und Gemeinderat) untersagt, auf die Bildung des Wählerwillens einzuwirken und sich in dieser Hinsicht neutral zu verhalten (Neutralitätspflicht). Bis zum Termin der Bundestagswahl am 23.02.2025 erfolgen keine...

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Sonderregelungen vor Wahlen

Zulassung zur Veröffentlichung! Entsprechend den Bestimmungen des Redaktionsstatuts für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Edingen-Neckarhausen vom 21.02.2024 ist allen, zu einer Wahl zugelassenen Parteien, Wählervereinigungen oder Einzelbewerbern – auch wenn sie nicht örtlich organisiert sind – auf Anfrage im Zeitraum von drei Monaten vor der Wahl bis zum Wahltermin Gelegenheit zu geben, im gleichen Umfang im nichtamtlichen Teil zu veröffentlichen wie örtlichen Parteien oder...

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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Amtliches Mitteilungsblatt: Sonderveröffentlichungen vor Wahlen!

Wichtige Wahlinformationen Am 27.12.2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und den Wahltag für den 21. Deutschen Bundestag auf Sonntag, 23.02.2025, bestimmt. Persönliche Wahlbenachrichtigung wird zugestellt Alle für die Bundestagwahl Wahlberechtigten erhalten in Edingen-Neckarhausen in der Zeit vom 17.01. bis 02.02.2025 ihre persönliche Wahlbenachrichtigung. Einrichtung der Wahlbezirke Folgende Wahlbezirke/Wahlräume werden für den...

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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Amtliches Mitteilungsblatt

Veröffentlichungsrecht der Parteien sowie politischer Gruppierungen und Vereinigungen im Rahmen der vorgezogenen Bundestagswahl Am 11.12.2024 hat der Bundeskanzler im Bundestag die Vertrauensfrage gestellt. Am 16.12.2024 hat die Mehrheit der Abgeordneten dem Kanzler das Vertrauen verweigert. In der Folge wird der Bundestag durch den Bundespräsidenten aufgelöst. Als Datum für die Neuwahl ist Sonntag, 23.02.2025 anvisiert. Sonderregelungen im Redaktionsstatut für das Amtliche Mitteilungsblatt vor...

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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Amtliches Mitteilungsblatt

Zwischen den Jahren erscheint kein Amtliches Mitteilungsblatt. Das erste Amtliche Mitteilungsblatt (Ausgabe Nr. 1/2) im neuen Jahr erscheint am Donnerstag, 09.01.2025. Der Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist am Dienstag, 07.01.2025, 10.00 Uhr. Dieser Ausgabe wird zudem auch der "Veranstaltungskalender 2025" als herausnehmbare Sonderbeilage beigefügt sein.  Einreichung von Berichten über das Online-Portal Das Einreichen von Berichten für das Amtliche Mitteilungsblatt erfolgt über das...

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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Amtliches Mitteilungsblatt

Redaktionszeiten zum Jahreswechsel Die letzte Ausgabe des Amtlichen Mitteilungsblatts im Jahr 2024 (Ausgabe Nr. 51/52) erscheint am Donnerstag, 19.12.2024. Dieser Ausgabe ist zudem der Jahresrückblick 2024 als herausnehmbare Sonderbeilage hinzugefügt. Redaktionsschluss für die diesjährige „Weihnachtsausgabe“ ist am Montag, 16.12.2024, 10.00 Uhr. Das erste Amtliche Mitteilungsblatt (Ausgabe Nr. 1/2) im neuen Jahr erscheint am Donnerstag, 09.01.2025. Der Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist am...

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Amtliches Mitteilungsblatt

Veröffentlichungsrecht der Parteien sowie politischer Gruppierungen und Vereinigungen im Rahmen der vorgezogenen Bundestagswahl Am Mittwoch, 11.12.2024 hat der Bundeskanzler im Bundestag die Vertrauensfrage gestellt. Am Montag, 16.12.2024 werden die Abgeordneten des Bundestags darüber abstimmen. Wenn die Mehrheit der Abgeordneten dem Kanzler das Vertrauen verweigert, wird der Bundestag durch den Bundespräsidenten aufgelöst. Als Datum für die Neuwahl ist Sonntag, 23.02.2025 anvisiert....

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Amtliches Mitteilungsblatt:
Veröffentlichungsrecht der Parteien sowie politischer Gruppierungen und Vereinigungen im Rahmen der vorgezogenen Bundestagswahl

Bundeskanzler Olaf Scholz hat angekündigt, am Mittwoch, 11.12.2024 im Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen. Am Montag, 16.12.2024 werden dann die Abgeordneten des Bundestags darüber abstimmen. Wenn die Mehrheit der Abgeordneten dem Kanzler das Vertrauen verweigert, wird Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier den Bundestag auflösen. Als Datum für die Neuwahl ist Sonntag, 23.02.2025 anvisiert. Sonderregelungen im Redaktionsstatut für das Amtliche Mitteilungsblatt vor Wahlen! Die...

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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Amtliches Mitteilungsblatt: Redaktionszeiten zum Jahreswechsel

Die letzte Ausgabe des Amtlichen Mitteilungsblatts im Jahr 2024 (Ausgabe Nr. 51/52) erscheint am Donnerstag, 19.12.2024. Dieser Ausgabe ist zudem der Jahresrückblick 2024 als herausnehmbare Sonderbeilage hinzugefügt. Redaktionsschluss für die diesjährige „Weihnachtsausgabe“ ist am Montag, 16.12.2024, 10.00 Uhr. Das erste Amtliche Mitteilungsblatt (Ausgabe Nr. 1/2) im neuen Jahr erscheint am Donnerstag, 09.01.2025. Der Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist am Dienstag, 07.01.2025, 10.00 Uhr....

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Amtliches Mitteilungsblatt: Geänderter Redaktionsschluss und vorgezogener Erscheinungstermin

Aufgrund des Feiertags am Donnerstag, 03.10.2024 (Tag der Deutschen Einheit) wird der Redaktionsschluss für das Amtliche Mitteilungsblatt (Ausgabe 40) auf                                   Montag, 30.09.2024, 9.00 Uhr, vorverlegt. Das Amtliche Mitteilungsblatt mit dem als beigelegtem Flyer mit Sonderteil zur Edinger Kerwe erscheint bereits am Mittwoch, 02.10.2024. Allgemeiner Hinweis: Beiträge sind über das Online-Portal: www.weikmedien.de einzureichen. Beiträge, die nach dem Redaktionsschluss...

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Amtliches Mitteilungsblatt: Geänderter Redaktionsschluss und vorgezogener Erscheinungstermin

Aufgrund des Feiertags am Donnerstag, 03.10.2024 (Tag der Deutschen Einheit) wird der Redaktionsschluss für das Amtliche Mitteilungsblatt (Ausgabe 40) auf Montag, 30.09.2024, 9.00 Uhr, vorverlegt. Das Amtliche Mitteilungsblatt mit dem Sonderteil zur Edinger Kerwe erscheint bereits am Mittwoch, 02.10.2024. Allgemeiner Hinweis:  Beiträge sind über das Online-Portal: www.weikmedien.de einzureichen. Beiträge, die nach dem Redaktionsschluss eingehen sowie Berichte, die den Veröffentlichungskriterien...

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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN - bei G2
Sonderregelung von Wahlen | Beginn der Karenzzeit

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 21.02.2024 das Redaktionsstatut für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Edingen-Neckarhausen neu gefasst. Demnach dürfen in einem Zeitraum von drei Monaten vor einer Wahl bis zum Wahltermin keine Veröffentlichungen in der Rubrik „Gemeinderatsfraktionen“ (Karenzzeit) erffolgen. Im Zeitraum vom 09.03. bis 09.06.2024 erfolgen daher keine Veröffentlichungen in der Rubrik „Gemeinderatsfraktionen“.

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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Amtliches Mitteilungsblatt: Regelungen zur Wahlberichterstattung

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 21.02.2024 das Redaktionsstatut für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Edingen-Neckarhausen neu gefasst. Dabei wurden u.a. vom Gesetzgeber vorgegebene Regelungen und Fristen zur Veröffentlichungen vor Wahlen im gemeindlichen Bekanntmachungsorgan eingearbeitet.  Nachfolgend auszugsweise die Änderungen im Redaktionsstatut: 3. Sonderregelungen vor Wahlen a) Die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl gebieten es, dass die...

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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Redaktionsstatut für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Edingen-Neckarhausen

Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen unterliegt als Herausgeberin des Amtlichen Mitteilungsblattes den Bestimmungen des Landespressegesetzes Baden-Württemberg und hat alle Veröffentlichungen vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit, Inhalt und Herkunft zu prüfen sowie die Verpflichtung, das Amtliche Mitteilungsblatt von strafbarem Inhalt freizuhalten bzw. strafbare Inhalte nicht zu verbreiten. 1. Struktur & Inhalte a) Das von der Gemeinde...

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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Amtliches Mitteilungsblatt

Bei der Erstellung des Amtlichen Mitteilungsblattes herrscht häufig hoher Zeitdruck, denn alle Arbeitsläufe in der Redaktion sowie im Produktionsverfahren müssen unter Einhaltung von knapp bemessenen Terminfristen abgeschlossen sein, um ein pünktliches wie auch verlässliches Erscheinen einer aktuellen Mitteilungsblatt-Ausgabe zu gewährleisten. Über 2.000 Abonnenten sowie zahlreiche Zweit- und Drittleser freuen sich jede Woche auf „Neuigkeiten aus Edingen-Neckarhausen“. Damit das so bleiben kann...

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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Amtliches Mitteilungsblatt: Berichte „online“ einreichen!

Das Einreichen von Berichten für das Amtliche Mitteilungsblatt (AMB) erfolgt seit dem 01.01.2024 über das Online-Portal: www.weikmedien.de. Die Textinhalte werden dort von den angemeldeten und zugelassenen Berichterstattern in das Print-Publishing-System der Weik Druck & Design GmbH eingepflegt. Die AMB-Redaktion entscheidet im Rahmen des Redaktionsstatuts über die Zulassung zur Veröffentlichung. Für alle Berichterstattungen gilt auch weiterhin: Veröffentlichungen müssen einen konkreten...