GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Sonderregelungen vor Wahlen!
Einführung einer Karenzzeit
Im Redaktionsstatut für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Edingen-Neckarhausen vom 21.02.2024 wurden Sonderregelungen vor Wahlen festgeschrieben. Dabei ist es der Gemeinde als kommunaler Gebietskörperschaft sowie ihren Organen (Bürgermeister und Gemeinderat) untersagt, auf die Bildung des Wählerwillens einzuwirken und sich in dieser Hinsicht neutral zu verhalten (Neutralitätspflicht).
Bis zum Termin der Bundestagswahl am 23.02.2025 erfolgen keine Veröffentlichungen in der Rubrik „Gemeinderatsfraktionen“ (Karenzzeit).
Autor:Klaus Kapp aus Edingen-Neckarhausen |