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Ab sofort gilt in Bus und Bahn die 3G- Regel

Eine Fahrt im ÖPNV ist ab sofort nur noch für geimpfte, genesene und aktuell getestete Fahrgäste möglich (3G). Gültig sind sowohl PCR-Tests als auch Antigen-Schnelltests. Diese dürfen maximal 24 Stunden alt und müssen durch eine zugelassene Stelle dokumentiert sein. Der 3G-Nachweis muss während der gesamten Fahrt für Stichprobenkontrollen bereitgehalten werden.

Ausgenomen von dieser 3G-Regelung sind lediglich Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, da diese im Zuge des Schulbesuches regelmäßig getestet werden. Als Nachweis gilt der Schülerausweis.

Alle Fahrgäste müssen weiterhin während des gesamten Aufenthalts in den Bussen und Bahnen Atemschutzmasken (FFP2) oder medizinische Masken zu tragen.

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Autor:

Benjamin Brendel aus Ladenburg

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