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Beitragserhöhung der Krankenversicherung ohne Mitteilungspflicht

Zum Jahreswechsel können die gesetzlichen Krankenkassen den Zusatzbeitrag der Versicherten erhöhen, ohne mit gesondertem Schreiben darüber zu informieren. Ein Sonderkündigungsrecht besteht dennoch.

Zum 1. Januar 2023 können die gesetzlichen Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöhen. Erwartet wird ein Anstieg um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte. Das Tückische: Die Pflicht der gesetzlichen Krankenkassen, ihre Versicherten mit einem gesonderten Schreiben über die Beitragserhöhung und damit über ihr Sonderkündigungsrecht zu informieren, ist bis Mitte 2023 ausgesetzt. Zwar müssen die Kassen ihre Mitglieder auf anderem Wege, etwa auf der Homepage oder im Mitgliedermagazin, informieren.

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Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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