Entwicklung der Innenstädte und Ausbau der Ganztagsbetreuung zentrale Themen
Präsidium des Deutschen Städtetages tagte in Mannheim

Das Präsidium des Deutschen Städtetags hat am 21.09.2020 in Mannheim getagt. Themenschwerpunkte waren die Entwicklung der Innenstädte und der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.
 
Der Städtetag hielt fest, dass die Corona-Folgen Innenstädte und Stadtteilzentren massiv verändern. Bund und Länder müssten die Städtebauförderung ausbauen.
Städtetags-Präsident Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, beschreibt die Situation so: „Die Corona-Pandemie wirkt wie ein Katalysator: Sie forciert den Onlinehandel und könnte viele Einzelhändler zur Geschäftsaufgabe zwingen. Eine große Zahl der Kaufhäuser ist in den vergangenen Jahren geschlossen worden. Handelsketten, gerade mit Textilien, geben zunehmend Läden auf. Die Gastronomie verliert Kunden. Und Homeoffice macht einen Teil der Büroflächen womöglich überflüssig. Viele Einzelhändler und große Handelsketten warnen, dass sie ihre Mieten nicht mehr lange zahlen können.“ Jung fordert: „Leerstände in Fußgängerzonen und auf Einkaufsmeilen dürfen sich bundesweit nicht vermehrt ins Bild drängen. Wir müssen jetzt handeln, um negative Dominoeffekte für das Umfeld zu verhindern. Geschäfte und Kaufhausfilialen brauchen schnell neue Nutzer. Deshalb fordern die Städte Bund und Länder auf, uns bei neuen, zukunftsfähigen Konzepten wirksam zu unterstützen.“
 
Die Städte halten es zudem für wichtig, dass alle relevanten Akteure miteinander beraten, wie die Innenstädte gestärkt werden können: Vertreter von Immobilien- und Wohnungswirtschaft, Mieterverbänden, Handel, Gastronomie, Handwerk, Kunst, Touristikverbänden, Bund und Kommunen. In diese Richtung geht ein Runder Tisch, zu dem der Bund für Anfang Oktober eingeladen hat.
 
Die Städte wollen innovative Ansätze fördern, bei denen Gewerbe und Wohnen, kulturelle Vielfalt und wirtschaftliche Angebote in den Innenstädten und Stadteilzentren verträglich und erfolgreich zusammenspielen.
 
Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz betonte: „Innenstädte müssen identitätsstiftende Orte für die Bürgerschaft sein. Die Handlungsmöglichkeiten der Städte zur Entwicklung der Innenstädte zur Reduktion von Spekulation und Leerstand müssen erweitert werden. Außerdem müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden, die zum Beispiel Mischnutzungen erleichtern. Zwischennutzungen sollten aktiv forciert und über Anreizsysteme unterstützt werden, um so Stadtentwicklungsimpulse zu setzen.“
 
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ausbauen – Ausbildung von Fachkräften forcieren, Rechtsanspruch solide finanzieren
 
Die Städte drängen auf eine Ausbildungsoffensive für mehr Fachpersonal, damit ein starker Ausbau der Ganztagsbetreuung von Schulkindern gelingt. Der Deutsche Städtetag schlägt außerdem vor, den von Bund und Ländern geplanten Rechtsanspruch gestaffelt umzusetzen.
 
Der stellvertretende Präsident des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg, Prof. Dr. Eckart Würzner, sagte nach der Sitzung des Präsidiums in Mannheim: „Eltern und Kinder benötigen Betreuungsplätze mit qualifiziertem Personal und nicht nur ein politisches Versprechen durch einen Rechtsanspruch. Schon jetzt suchen die Städte händeringend nach Erzieherinnen und Erziehern und Sozialpädagogen. Für den größten Teil der Grundschüler bis 2025 Betreuung in hoher Qualität anzubieten, ist faktisch unmöglich. Wir brauchen einen realistischen Zeitplan, ausreichend Geld und eine Ausbildungsoffensive für das pädagogische Personal. Sonst gelingt der Rechtsanspruch nicht. Dafür ist ein gewaltiger Kraftakt aller Beteiligten nötig.“
 
Die Städte befürworten den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder und halten den Rechtsanspruch für sinnvoll. Bund und Länder verhandelten aber derzeit ohne die Kommunen über die Finanzierung. Deshalb fordert der Städtetag, dass die Städte mit an den Tisch kommen.
 
Die Städte plädieren außerdem dafür, einen Rechtsanspruch gestaffelt nach Altersgruppen einzuführen. Dabei sieht der Städtetag Bund und Länder in der Finanzierungspflicht für diese Aufgabe. Sie müssten die zusätzlichen Investitions- und Betriebskosten übernehmen.
 
Für einen Rechtsanspruch würden rund eine Million zusätzliche Plätze gebraucht. Nötig seien dafür Investitionen von 7,5 Milliarden Euro sowie die Finanzierung der jährlichen Betriebskosten von mindestens 4,4 Milliarden Euro. Die bisher vom Bund eingeplanten Mittel von 2 Milliarden Euro sowie die mit dem Konjunkturpaket zusätzlich für Kinderbetreuung in Aussicht gestellten 1,5 Milliarden Euro würden davon nur einen Bruchteil sichern.
 
Beim Wechsel von der Kita zur Grundschule dürfe es für Familien keinen Bruch geben. Richtig wäre es, den Rechtsanspruch in den Schulgesetzen der Länder zu regeln. Denn Schule und Betreuung müssten Hand in Hand gehen. Dass die Bundesregierung den Rechtsanspruch im Jugendhilferecht und damit bei den Kommunen ansiedeln will, halten die Städte nicht für sinnvoll.

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Die Redaktion aus Ladenburg

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