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Grundsteuer: BdSt fordert Finanzministerium zur Veröffentlichung von Hebesätzen auf

Immer mehr Bundesländer schaffen ein Mehr an Transparenz auf dem Weg zur Aufkommensneutralität

Immer mehr Menschen in Baden-Württemberg halten in diesen Wochen ihren im Zuge der Grundsteuerreform neu erhaltenen Grundsteuermessbescheid in den Händen. Und nicht wenige greifen dann direkt zum Taschenrechner, um auszurechnen, was sie ab dem Jahr 2025 jährlich an ihre Kommune bezahlen müssen. Genau berechnen lässt sich der ab 2025 zu zahlende neue Grundsteuerbetrag allerdings voraussichtlich erst im Jahr 2024. Dann nämlich legen die Kommunen ihre für 2025 geltenden Hebesätze fest.

Diese Festlegung soll innerhalb jeder Kommune unter dem Gesichtspunkt der Aufkommensneutralität erfolgen.

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Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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