Premium
von unserer Mitarbeiterin Marion Schatz
Sport im Freien ist ab sofort unter strengen Infektionsschutzvorgaben wieder möglich
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 9. Mai 2020 ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Der Betrieb von Freiluftsportanlagen zu Trainings- und Übungszwecken ist ab dem 11. Mai 2020 unter Auflagen wieder gestattet. Sportplätze können, sofern die Auflagen eingehalten werden, für den Trainings- und Übungsbetrieb genutzt werden. Erlaubt ist, was die generellen Auflagen für den Sport im Freien einhalten kann. Damit können grundsätzlich alle Sportvereine ihren Mitgliedern entsprechende Angebote machen.
Autor:Marion Schatz aus Friedrichsfeld |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.