Baumfällung und Ersatzmaßnahme bei der Umbaumaßnahme Bushaltestelle Ankerplatz
Im Rahmen der Umbaumaßnahme an der Bushaltestelle Ankerplatz, die ab April 2021 durchgeführt wird um eine Barrierefreiheit herzustellen, müssten zwei Linden gefällt werden. Da es laut § 39 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) verboten ist, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und anderen Gehölze zu schneiden, wurden die Fällarbeiten dieser beiden Linden vorgezogen. Die beiden Linden können gemäß der freigegebenen Planung an dieser Stelle nicht...