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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Führerschein-Umtausch:
Frist für die Jahrgänge 1959 bis 1964 läuft am 19. Januar ab Termine können online vereinbart werden Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Dieser hat eine...