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Gerhard Kleinböck MdL begrüßt Entscheidung der Landesmedienanstalt
„Berichterstattung darf nicht käuflich sein“
„Dieses Bußgeld ist absolut richtig und wichtig, um die unabhängige Berichterstattung der Medien zu garantieren“, begrüßt Landtagsabgeordneter Gerhard Kleinböck die Entscheidung der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK). Diese hatte den Privatsender L-TV wegen unerlaubter politischer Werbung mit einem Bußgeld in Höhe von 65.000 Euro belegt. Der Fernsehanbieter hatte gegen Bezahlung Demonstrationen der Initiative „Querdenken 711“ beworben und übertragen. „Die Medien haben in...