Meldung zu Corona
Stand: 23.04.2020 Maskenpflicht – Aktualisierte Rechtsverordnung des Landes Ab kommendem Montag, dem 27. April, gilt in Baden-Württemberg die Pflicht zum Tragen einer geeigneten Alltagsmaske oder Mund-Nasen-Bedeckung. Demnach muss jeder (ab dem 6. Lebensjahr) im öffentlichen Personennahverkehr sowie an Bahn- und Bussteigen und in Läden und Einkaufszentren eine entsprechende Maske tragen. Diese Pflicht gilt nicht, wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist, etwa...