Premium

Meldung zu Corona

Stand: 18.4.2020
Geänderte Rechtsverordnung des Landes
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 20. April 2020 und zunächst befristet bis zum 03. Mai 2020.
Die aktuelle Rechtsverordnung des Landes ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Erläuterungen zur Umsetzung der Richtlinie des Landes zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels
Wesentliche Neuerung der aktualisierten Rechtsverordnung des Landes sind schrittweise Öffnungen im Einzelhandel.

Premium
Sie haben keinen Premium-Zugang!
Weitere Informationen zu unserem Premium-Angebot finden Sie hier.
Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.