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Soforthilfe des Landes ohne Berücksichtigung von Privatvermögen
Eine wichtige Verbesserung bei den Soforthilfen des Landes für Kleinstunternehmen und Soloselbständige teilt der Landtagsabgeordnete Uli Sckerl am Sonntag mit: „Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Dies gilt rückwirkend auch für alle bereits gestellten Anträge. Antragssteller müssen nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren“. Er sei sehr froh, dass die...