GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Regelungen zur Wahlberichterstattung im Amtlichen Mitteilungsblatt (AMB)
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 21.02.2024 das Redaktionsstatut für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Edingen-Neckarhausen neu gefasst. Dabei wurden u.a. vom Gesetzgeber vorgegebene Regelungen und Fristen zur Veröffentlichungen vor Wahlen im gemeindlichen Bekanntmachungsorgan eingearbeitet. Nachfolgend die Änderungen im Redaktionsstatut zur Wahlberichterstattung: 3. Sonderregelungen vor Wahlen a) Die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl gebieten es,...