Maskenpflicht in Gebäuden der Stadt Mannheim bleibt vorerst bestehen
In Baden-Württemberg gelten seit Sonntag, 3. April 2022, nur noch die Basisschutzmaßnahmen des Infektionsschutzgesetzes, so die Ankündigung der Landesregierung. Die Maßnahmen betreffen insbesondere die Anordnung von Masken- und Testpflichten in bestimmten Einrichtungen. Kontakt- und Zugangsbeschränkungen gibt es nicht mehr. Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen gilt in Gebäuden der Stadt Mannheim weiter eine Maskenpflicht. Als ausreichend wird min. eine medizinische Maske angesehen, empfohlen wird aufgrund des höheren Schutzpotenzial eine FFP 2 Maske. Diese Maskenpflicht gilt sowohl für die Rathäuser und die Bürgerservice-Standorte als auch für die weiteren städtischen Einrichtungen. Ausstellungsbesuche in den städtischen Museen sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
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