Premium
Von unserer Mitarbeiterin Marion Schatz
Mit dem Landesfamilienpass in die Monumente
Der kostenfreie Zugang für ukrainische Flüchtlinge in die Klöster, Schlösser, Burgen und Gärten des Landes läuft zum 1. Mai aus. Ab dem 2. Mai erhalten Geflüchtete, die mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bedacht werden, über den Landesfamilienpass weiterhin freien Zugang zu den Monumenten der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg.
Mit dem Pass und der dazugehörigen Gutscheinkarte können Familien staatliche Schlösser, Gärten und Museen unentgeltlich oder zu ermäßigtem Eintritt besuchen. Insgesamt 22 Besuche dieser Art sind damit pro Jahr möglich. Den Landesfamilienpass und die Gutscheine erhält man auf Antrag beim Bürgermeisteramt.
Autor:Marion Schatz aus Friedrichsfeld |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.