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Aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim

1. Es ist verboten, sich an nachfolgenden Orten im Stadtgebiet Mannheim aufzuhalten: Wiesen an den Rheinterrassen(zwischen Konrad-Adenauer-Brücke und Beginn Waldpark, ausgenommen Wege), Neckarwiesen (auf der Nordseite des Neckarufers zwischen Jungbuschbrücke und Friedrich-Ebert-Brücke, ausgenommen Wege), Paradeplatz, O 1 (die gesamte Platzfläche, ausgenommen die herumführenden Gehwege), Wasserturmgelände (die gesamte Grünanlage).
Die Anordnung nach Ziffer 1 ist zunächst bis 19. April 2020 um 24 Uhr befristet.
Für den Fall der Nichtbeachtung des Verbots in Ziffer 1 dieser Verfügung wird die Anwendung des unmittelbaren Zwangs angedroht.
Die Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar nach § 28 Abs. 3i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG.

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Die Redaktion aus Ladenburg

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