Aus der Ablage in den Reißwolf
Bei der Durchforstung überfüllter Aktenschränke Fristen beachten Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist darauf hin, dass ab Januar 2024 ein großer Teil der aufbewahrten Geschäftsunterlagen in den Reißwolf wandern kann. Allerdings sollte nicht alles, was sich über die Jahre angesammelt hat, blindlings weggeworfen werden. Allzu großer Ordnungssinn kann sich rächen, denn eine Reihe von Belegen müssen, für das Finanzamt aufbewahrt werden. Ein Unternehmer muss Geschäftsbücher, Inventare,...