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Bund der Steuerzahler begrüßt Entgegenkommen des Finanzministeriums
Grundsteuerreform: Vernünftige Lösung für Abgabe in Papierform Wegen der Neuregelung der Grundsteuer ab 2025 werden die Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 eine Erklärung zur Bestimmung des Grundbesitzwertes für ihre Immobilien abgeben müssen. Vorgesehen ist dafür eine elektronische Übermittlung der Daten an das Finanzamt per Elster, nur in Härtefällen kann auf die elektronische Abgabe verzichtet werden. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg...