Aus der Ablage in den Reißwolf
Bei der Durchforstung überfüllter Aktenschränke Fristen beachten Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist darauf hin, dass ab Januar 2025 ein großer Teil der aufbewahrten Geschäftsunterlagen in den Reißwolf wandern kann. 2025 sind dies sogar mehr als in den vergangenen Jahren, da durch das Bürokratieabbaugesetz die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt wurden. Allerdings sollte nicht alles, was sich über die Jahre angesammelt hat, blindlings...