Was ist mit den Testzentren?
Erhöhtes Infektionsrisiko
Sozialverband VdK Baden-Württemberg plädiert für Ausweitung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Ab 16. März 2022 gilt in Deutschland eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für das Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Dem Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. geht dieses Gesetz jedoch nicht weit genug: Sorgen bereiten dem VdK-Landesverband die Corona-Testzentren, deren Personal zurzeit von der Impfpflicht ausgeschlossen ist.
Generell unterstützt der VdK Baden-Württemberg die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum erhöhten Schutz vulnerabler Gruppen vor einer Infektion mit dem Coronavirus. Jedoch berücksichtigt das aktuelle Gesetz aus Sicht des VdK-Landesverbands zu wenig die Situation in den Corona-Testzentren.
Autor:Benjamin Brendel aus Ladenburg |
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