Informationsveranstaltung zur Tätigkeit als Kindertagespflegeperson
Wer den eigenen Alltag gerne mit kleinen Kindern gestaltet, verantwortungsbewusst und kooperativ ist, findet in der Kindertagespflege einen Weg, Familien- und Berufstätigkeit ideal miteinander zu verbinden.
Der Fokus bei der Kindertagespflege liegt in der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter bis zu drei Jahren sowie teilweise bis zu sechs Jahren. Um als Kindertagespflegeperson tätig werden zu dürfen, wird eine Erlaubnis des Jugendamts benötigt. Diese wird bei persönlicher Eignung und nach erfolgreicher Qualifizierung erteilt.
Die Abteilung Kindertagespflege des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt der Stadt Mannheim informiert
am 12. Juni 2024, 10:30 Uhr,
über alle Fragen rund um die Tätigkeit einer Kindertagespflegeperson.
Autor:Benjamin Brendel aus Ladenburg |
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