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Neue Allgemeinverfügungen zum Schutz vor der ASP: Mannheim als Sperrzone II gelistet

Die Stadt Mannheim hat ihre Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nochmals angepasst. Notwendig wurden diese Anpassungen, weil das Mannheimer Stadtgebiet aufgrund eines positiven Fundes im Rhein-Neckar-Kreis nun von der EU-Kommission in deren Verordnung zur Bekämpfung der ASP aufgenommen wurde. Das Mannheimer Stadtgebiet liegt nun in der Sperrzone II. Die an die EU-Verordnung angepassten Allgemeinverfügungen gelten ab dem heutigen Freitag, 23. August.

Auf dem Gebiet der Stadt Mannheim gibt es weiterhin keinen bestätigten Fall der Afrikanischen Schweinepest. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen besteht keinerlei Ansteckungsgefahr für Menschen oder andere Tiere außer Schweinen.

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Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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