Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Wahlbenachrichtigung erhalten?
Gesetzliches Fristende für die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen ist der 2. Februar 2025. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen in Mannheim ist so gut wie abgeschlossen. Diejenigen, die glauben wahlberechtigt zu sein, aber bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, sollten dann schnell das Wahlbüro unter 0621/293-9566 anrufen und den Eintrag im Wählerverzeichnis prüfen lassen. Personen, die eingetragen sind, können am 23. Februar 2025 auch ohne Wahlbenachrichtigung mit dem Ausweis wählen. Wer nicht eingetragen ist, muss dies sofort berichtigen lassen, weil sonst nicht gewählt werden darf. Das Wahlbüro hilft gerne.
Wichtige Hinweise für die Briefwahl
Die Stimmzettel stehen voraussichtlich erst ab Anfang Februar zur Verfügung.
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
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