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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis: Testpflicht für Besucher von Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen
Änderung der Corona-Verordnung

Am 11. Januar ist die neue Corona-Verordnung der Landesregierung in Kraft getreten. Sie sieht nicht nur weitere Kontakteinschränkungen vor, sondern auch eine generelle Testpflicht für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen.   Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises macht darauf aufmerksam, dass der Zutritt zu den genannten Einrichtungen nur noch mit einer FFP2- Maske und einem negativen Corona-Test gestattet ist. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt,...

  • Ladenburg
  • 15.01.21
  • 20× gelesen
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