Corona-Verordnung

Beiträge zum Thema Corona-Verordnung

Aktuelles

Aktuelle Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Das Land Baden-Württemberg hat eine weitere Änderung der Corona-Verordnung beschlossen, die seit dem 4. Dezember 2021 gültig ist. Wegen der sehr angespannten Situation im Gesundheitssystem und der hohen Inzidenzen führt diese zu weiteren Verschärfungen der Schutzregeln. Die Stadt Ladenburg informiert über ausgewählte Teilbereiche in ihrem Verantwortungsbereich, die von der neuen Corona-VO betroffen sind. Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie dem Lobdengau-Museum, dem Stadtarchiv oder der...

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Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg
Corona-Warnstufe: Monumente des Landes bleiben geöffnet – mit strengeren Regeln

Angekündigt war es schon seit Tagen: Die Corona-Warnstufe ist da und bringt strengere Regeln für den Besuch bei den Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg. Zentrales Element ist die Veränderung für alle ohne Impf- oder Genesenen-Nachweis: Sie brauchen ab sofort in den Monumenten des Landes einen gültigen PCR-Test, wenn sie ein Kloster oder Schloss erleben wollen. Die Einschränkung gilt für den normalen Besuch und ebenso bei Führungen und Veranstaltungen. BESUCH IM RAHMEN DER...

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Mit Eintreten der Warnstufe benötigt jeder Besucher beim Einlass in den Zoo Heidelberg ab sofort einen Nachweis über eine abgeschlossene Corona-Impfung, ein zertifiziertes Corona-PCR-Testergebnis oder einen Nachweis über eine vollständige Genesung.  | Foto: Petra Medan/Zoo Heidelberg

Neue Regel für Zoobesuch ab 3. November 2021: Geimpft, Genesen, PCR-Getestet
Warnstufe führt zu veränderten Regelungen im Zoo Heidelberg

Mit Verkündung der Warnstufe für Baden-Württemberg, ändern sich ab sofort die Zutrittsregelungen für den Zoo Heidelberg: Ein Besuch ist nur noch für Geimpfte, Genesene oder Besucher mit einem negativen PCR-Testnachweis möglich. Spontane Besuche im Rahmen der geltenden Corona-Regelungen sind weiterhin möglich: Tickets für den Zoobesuch oder das Heidelberger Zoo-Leuchten können entweder vor Ort oder online im Vorverkauf erworben werden. Maskenpflicht und Abstandsregeln sowie alle anderen Hygiene-...

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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
7-Tages-Inzidenz seit fünf Tagen über einem Wert von 10: Im Rhein-Neckar- Kreis gelten ab Montag, 26. Juli, die Regelungen der Inzidenzstufe 2

Die 7-Tages-Inzidenz liegt im Rhein-Neckar-Kreis Kreis seit fünf Tagen über einem Wert von 10 – dies hat das Gesundheitsamt (Sonntag, 25. Juli) auf der Homepage www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen öffentlich bekanntgemacht. Somit verlieren die Lockerungen der Inzidenzstufe 1 ihre Gültigkeit und ab  Montag, 26. Juli 2021, gelten die Regelungen der zweiten Inzidenzstufe (10 bis 35) der baden-württembergischen Corona-Verordnung. Danach gelten im gesamten Kreisgebiet nach dem von der...

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Aktuelle Informationen zum Freibad

In den vergangenen Wochen hat sich die Infektionszahlen in Baden-Württemberg erfreulicherweise positiv entwickelt. Die Landesregierung hat zum 28. Juni 2021 daher die Corona-Verordnung komplett überarbeitet und wesentlich vereinfacht. Für das Freibad ergeben sich daher folgende Änderungen: Da die Inzidenz im Rhein-Neckar-Kreis derzeit unter zehn liegt, können ab Montag, den 28. Juni 2021 statt 2.000 bis zu 4.000 Besucherinnen und Besucher in das Freibad. Die neue, maximale Besucherzahl...

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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis: Testpflicht für Besucher von Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen
Änderung der Corona-Verordnung

Am 11. Januar ist die neue Corona-Verordnung der Landesregierung in Kraft getreten. Sie sieht nicht nur weitere Kontakteinschränkungen vor, sondern auch eine generelle Testpflicht für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen.   Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises macht darauf aufmerksam, dass der Zutritt zu den genannten Einrichtungen nur noch mit einer FFP2- Maske und einem negativen Corona-Test gestattet ist. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt,...

Aktuelles

Corona-Verordnung:
Maskenpflicht für Servicepersonal auch im Außenbereich

Seit 1. Juli gilt in Bezug auf die zu beachtenden Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie für Gaststätten die allgemeine Corona-Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg. Die Corona- Sonderverordnung für Gaststätten wurde hingegen nicht verlängert. Gemäß § 3, Abs. 1 Nr. 5 der neuen Corona-Verordnung ist es für jegliches Servicepersonal im direkten Kundenkontakt Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Unterscheidung in Innen- und Außenbereich wird demnach nicht mehr getroffen.

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