Bekanntmachungen
Satzung Ehrenamt
Satzung der Gemeinde Ilvesheim über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Aufgrund der §§ 4 und 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 4. Februar 2021 folgende S a t z u n g beschlossen: § 1 Aufwandsentschädigung 1. Es erhalten anstelle des Ersatzes ihrer Auslagen und des entgangenen Arbeitsverdienstes: 1.1 die ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeinderats für die Teilnahme an Gemeinderatssitzungen und Fraktionsbesprechungen monatlich 90,00 € 1.2 die Vorsitzenden der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zusätzlich zu dem Betrag nach Ziff....