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Katzenschutzverordnung mit Kastrationspflicht tritt im Oktober in Kraft

Noch bis 1. Oktober haben Katzenhalterinnen und Katzenhalter in Mannheim Zeit, ihre Freigängerkatzen kastrieren zu lassen. Denn dann tritt die vom Gemeinderat im März beschlossene Änderung der seit 22. Juni 2023 geltenden Katzenschutzverordnung in Kraft.

Konkret bedeutet das für alle, die eine Freigängerkatze halten, dass diese nicht nur durch die Implantierung eines elektronisch lesbaren Mikrochips oder mittels Ohrtätowierung gekennzeichnet sowie im kostenfreien Haustierregister von Tasso e.V. oder des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) eingetragen werden muss. Die Verordnung sieht dann auch eine Kastrationspflicht vor.

Der Stadt Mannheim ist auf Verlangen ein Nachweis über die durchgeführte Kastration sowie Registrierung vorzulegen – z. B.

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Autor:

Benjamin Brendel aus Ladenburg

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