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Neue Regelungen ab 7. November
Stadt passt Allgemeinverfügung erneut an Landesverordnung an

Nachdem das Land seine Rechtsverordnung zum 2. November erneut geändert hat, passt auch die Stadt Mannheim ihre Allgemeinverfügung dementsprechend an. Folgende Regelungen gelten ab Samstag, 7. November:

-Die Maskenpflicht im Freien an ausgewählten Straßen und Plätzen im Innenstadtbereich gilt nicht mehr täglich, sondern nunmehr montags bis samstags von 9 Uhr bis 21 Uhr. Zudem stellt die Stadt klar, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausschließlich für den Fußgängerverkehr gilt.
-Unverändert bleibt die Maskenpflicht in Warteschlangen und auf Wochenmärkten im gesamten Stadtgebiet bestehen.
-Unverändert bleibt das Alkoholverkaufsverbot am Wochenende ab 22 Uhr bestehen.

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Die Redaktion aus Ladenburg

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